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Wann ist Gehörschutz Pflicht? Die Regeln im Überblick

Audinc 27. Juli 2023
Wann ist Gehörschutz Pflicht? Die Regeln im Überblick

Ab 85 dB(A) ist Gehörschutz Pflicht. Doch das Arbeitsschutzrecht kennt weitere Regeln und Richtwerte, ab wann Gehörschutz vorgeschrieben oder ratsam ist.

Mach den nächsten Schritt für dein Gehör

Für Arbeitnehmer besteht die Pflicht, Gehörschutz zu tragen, wenn die durchschnittliche Tagesdosis über 85 dB(A) liegt.

Doch das Arbeitsschutzrecht enthält weitere Regeln und Richtlinien dazu, wann Gehörschutz Pflicht ist.

Ab 80 Dezibel beginnt es in den Ohren zu „klingeln”. Möglicherweise ist Gehörschutz dann noch nicht vorgeschrieben, aber durchaus empfehlenswert.

Wir liefern optimalen Gehörschutz mit Otoplastiken bereits ab 80 Dezibel am Arbeitsplatz.

Gehörschutz – mehr als nur Pflicht

Zu viel Lärm am Arbeitsplatz hat unangenehme Folgen für das Gehör. Lärmschwerhörigkeit, die während der Arbeit entstanden ist, kommt daher regelmäßig vor. Gehörschutz ist deshalb ein wirksames Mittel, um Schäden am Gehör zu vermeiden. Welche Folgen drohen Arbeitnehmern, wenn sie zu viel Lärm ausgesetzt sind, und welche Regeln gelten für diese Lärmbelastung in der aktuellen Gesetzgebung?

Was sagt das Arbeitsschutzrecht zu zu viel Lärm am Arbeitsplatz?

Im Arbeitsschutzrecht ist geregelt, bei welchen Geräuschpegeln Arbeitnehmer verpflichtet sind, mit Gehörschutz zu arbeiten, und wann Arbeitgeber verpflichtet sind, diesen bereitzustellen. Das Gesetz geht von einer täglichen Lärmdosis aus, gemessen über einen Arbeitstag von 8 Stunden.

Gehörschutz Pflicht

Im Folgenden erfahren Sie, ab wie vielen Dezibel Gehörschutz Pflicht ist:

  • Das Arbeitsschutzrecht schreibt vor, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, Gehörschutz bereitzustellen, wenn der Lärm am Arbeitsplatz täglich über 80 dB(A) liegt. Arbeitnehmer sind dann noch nicht verpflichtet, diesen Gehörschutz zu verwenden.

  • Sobald der Geräuschpegel 83 dB(A) erreicht, dürfen Arbeitnehmer nur noch 4 Stunden ohne Gehörschutz arbeiten. In einer solchen Situation muss allerdings die Voraussetzung erfüllt sein, dass „kein unvertretbar hohes Risiko eines Gehörschadens” besteht. Außerdem darf in den übrigen 4 Stunden kein hoher Geräuschpegel vorliegen.

  • Für die gesamte Arbeitszeit sind Arbeitnehmer hingegen verpflichtet, Gehörschutz zu tragen, wenn sie täglich einem Geräuschpegel ausgesetzt sind, der über 85 dB(A) liegt.

  • Bei einem Pegel über 85 dB(A) muss zudem ein Maßnahmenplan erstellt werden.

  • Wird im Ohr ein Geräuschpegel von 87 dB(A) gemessen (unter Berücksichtigung der Tatsache, dass Arbeitnehmer dann bereits Gehörschutz tragen), müssen sofort Maßnahmen ergriffen werden, um diesen Lärmüberschuss unverzüglich zu senken.

  • Das Arbeitsschutzrecht legt außerdem fest, dass Arbeitgeber ihr Personal ausreichend über die Gefahren von Lärm aufklären müssen.

  • Arbeitnehmer haben zudem das Recht, einen Hörtest durchführen zu lassen. So können sie überprüfen, ob die getroffenen Maßnahmen tatsächlich wirksam sind.

Wie werden Geräuschpegel gemessen?

Den Geräuschpegel können Sie mit einem Schallpegelmessgerät bestimmen. Dieses gibt den Geräuschpegel in Dezibel (dB) an. Bei der Messung wird ein sogenannter A-Filter angewendet. Dieser berücksichtigt die Empfindlichkeit des Ohrs für verschiedene Schallfrequenzen. Deshalb wird der Geräuschpegel in dB(A) ausgedrückt.

Wie laut sind 80 dB(A) eigentlich?

Wie viele Dezibel unsere Ohren tatsächlich ertragen müssen, wird erst dann wirklich greifbar, wenn man es konkret veranschaulicht. Wenn Sie ein normales Gespräch mit jemandem führen, entspricht das einem Geräuschpegel von etwa 60 dB(A). Können Sie jemanden, der einen Meter entfernt steht, nicht mehr verstehen oder müssen Sie ständig Ihre Stimme erheben? Dann liegt der Lärm mit hoher Wahrscheinlichkeit über 80 dB(A). Einen Geräuschpegel von über 80 Dezibel empfinden Arbeitnehmer übrigens nicht immer als unangenehm oder schmerzhaft. Daher ist ihnen nicht immer bewusst, dass eine tägliche Belastung durch zu hohe Geräuschpegel auf Dauer Schäden am Gehör verursachen kann. Es ist deshalb durchaus ratsam, Gehörschutz bereits ab 80 dB(A) zu verwenden.

Welche Folgen haben viel und lauter Lärm?

Gehörprobleme infolge zu hoher Geräuschpegel am Arbeitsplatz gehören zu den häufigsten Berufskrankheiten. Arbeitnehmer hören nicht nur zunehmend schlechter, sondern können auch unter Ohrensausen oder Tinnitus leiden. In vielen Fällen ist eine langanhaltende Lärmbelastung die Ursache dafür. Zu hohe Geräuschpegel kommen in den unterschiedlichsten Berufsgruppen vor. Nicht nur Bauarbeiter, Landwirte, Angehörige der Streitkräfte, Holz- und Metallverarbeiter, Polizisten oder Lkw- und Gabelstaplerfahrer sind davon betroffen. Auch DJs, Musiker und Menschen, die im Nachtleben, in Schwimmbädern, Turnhallen, Freizeitzentren und Kindertagesstätten arbeiten, haben ein höheres Risiko für bleibende Gehörschäden.

Was können Unternehmen selbst gegen Lärm tun?

Neben Lärmschwerhörigkeit oder Lärmtaubheit können hohe Geräuschpegel auch Konzentrationsprobleme, Stress, Müdigkeit und einen erhöhten Blutdruck verursachen. Für Unternehmen ist es daher wichtig, solche Probleme so weit wie möglich zu vermeiden. Schließlich profitiert jede Organisation von gesundem und leistungsfähigem Personal. Erreichen lässt sich das unter anderem durch Investitionen in leisere Produktionsverfahren und Maschinen, die weniger Lärm verursachen. Auch schalldämmende Kabinen können für weniger Belastung sorgen. Darüber hinaus könnten Arbeitgeber sich dafür entscheiden, Arbeitnehmer weniger Stunden pro Tag dem Lärm auszusetzen.

Optimaler Gehörschutz mit maßgefertigten Otoplastiken

Abgesehen von der Tatsache, dass Gehörschutz über 85 dB(A) Pflicht ist, können Arbeitgeber ihr Personal ausführlich über die Gefahren von Lärm informieren und sie dazu motivieren, bereits bei Geräuschpegeln von 80 dB(A) Gehörschutz zu tragen.

Vor allem von maßgefertigten Otoplastiken profitieren Arbeitnehmer erheblich. Diese Ohrstöpsel sind vollständig auf die Person abgestimmt, die sie trägt, und garantieren einen optimalen Tragekomfort. Otoplastiken senken den Geräuschpegel um etwa 15 bis 25 dB(A). Außerdem können sie mit verschiedenen Filtern ausgestattet werden. Dadurch lässt sich für jede Lärmquelle der passende Schutz bieten.

Gehörschutz ist Pflicht! Audinc liefert maßgefertigte Ohrstöpsel für die Metallindustrie, die Industrie, den Sicherheitsbereich, Druckereien, das Nachtleben, das Baugewerbe und die Lebensmittelindustrie.

Gehörschutz Pflicht: Wir helfen Ihnen!

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