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Wann ist ein Gehörschutz vorgeschrieben?

Weitere Informationen über
Individueller Gehörschutz

Wenn die durchschnittliche Tagesdosis 85 dB(A) übersteigt, muss der Arbeitnehmer einen Gehörschutz tragen.

Das Arbeitsschutzgesetz enthält jedoch weitere Regeln und Richtlinien, wann ein Gehörschutz vorgeschrieben ist.

Ab 80 Dezibel fangen die 'Glocken an zu läuten'. Vielleicht ist ein Gehörschutz dann nicht zwingend erforderlich, aber er wird empfohlen.

Wir bieten optimalen Gehörschutz mit Otoplastiken bei 80+ Dezibel am Arbeitsplatz.

Gehörschutz mehr als nur Pflicht

Zu viel Lärm am Arbeitsplatz hat unangenehme Folgen für das Gehör. Folglich sind lärmbedingte Gehörschäden, die bei der Arbeit erworben werden, eine regelmäßige Erscheinung. Gehörschutz ist daher ein geeignetes Mittel, um Gehörschäden zu verhindern. Welche Folgen hat es für Arbeitnehmer, wenn sie zu viel Lärm ausgesetzt sind, und welche Vorschriften gelten für diese Lärmbelästigung in der aktuellen Gesetzgebung?

Was besagt das Arbeitsschutzgesetz über zu viel Lärm am Arbeitsplatz?

Das Gesetz über die Arbeitsbedingungen, das gemeinhin als Arbeitsschutzgesetz bezeichnet wird, regelt, bei welchen Lärmpegeln Arbeitnehmer verpflichtet sind, mit Gehörschutz zu arbeiten und wann Arbeitgeber verpflichtet sind, diesen anzubieten. Das Gesetz geht von einer täglichen Lärmdosis aus, die über einen 8-Stunden-Arbeitstag gemessen wird.

Unten können Sie lesen, ab wie viel Dezibel Gehörschutz vorgeschrieben ist:

  • Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber, Gehörschutz zur Verfügung zu stellen, wenn der Lärm am Arbeitsplatz täglich 80 dB(A) überschreitet. Die Arbeitnehmer sind dann noch nicht verpflichtet, diesen Gehörschutz zu benutzen.
  • Sobald die Lautstärke 83 dB(A) erreicht, dürfen Arbeitnehmer nur noch 4 Stunden lang ohne Gehörschutz arbeiten. Danach müssen die Bedingungen erfüllt sein, damit "kein unannehmbar hohes Risiko eines Gehörschadens" besteht. Außerdem darf in den verbleibenden 4 Stunden kein hoher Lärmpegel mehr herrschen.
  • Arbeitnehmer sind jedoch verpflichtet, während der gesamten Arbeitszeit einen Gehörschutz zu tragen, wenn sie täglich einem Lärmpegel von mehr als 85 dB (A) ausgesetzt sind.
  • Ein Aktionsplan muss auch erstellt werden, wenn der Pegel 85 dB (A) überschreitet.
  • Wenn ein Lärmpegel von 87 dB (A) am Ohr gemessen wird (wobei zu berücksichtigen ist, dass die Arbeitnehmer zu diesem Zeitpunkt bereits einen Schallschutz tragen), müssen sofortige Maßnahmen ergriffen werden, um diesen übermäßigen Lärm zu reduzieren.
  • Das Arbeitsschutzgesetz besagt außerdem, dass Arbeitgeber ihre Mitarbeiter angemessen über die Gefahren informieren müssen, die von Lärm ausgehen können.
  • Arbeitnehmer haben außerdem das Recht, einen Hörtest zu machen. Auf diese Weise können sie überprüfen, ob die getroffenen Maßnahmen wirksam sind.

Wie wird der Lärmpegel gemessen?

Sie können den Geräuschpegel mit einem Dezibelmeter bestimmen. Dieses zeigt den Geräuschpegel in Dezibel (dB) an. Bei der Messung wird ein sogenannter A-Filter angewendet. Dieser berücksichtigt die Empfindlichkeit des Ohrs für unterschiedliche Schallfrequenzen. Daher wird der Schallpegel in dB(A) angegeben.

Wie laut sind 80 dB (A) wirklich?

Die Mengen an Dezibel, die unsere Ohren ertragen müssen, werden erst dann richtig deutlich, wenn sie konkret werden. Ein normales Gespräch mit jemandem entspricht einer Lautstärke von etwa 60 dB (A). Können Sie jemanden, der 1 Meter entfernt steht, nicht mehr verstehen oder müssen Sie Ihre Stimme ständig anheben? Dann ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass der Lärm über 80 dB(A) liegt. Übrigens empfinden Arbeitnehmer eine Lautstärke von über 80 Dezibel nicht immer als unangenehm oder schmerzhaft. Sie sind sich daher nicht immer bewusst, dass die tägliche Belastung durch übermäßige Lärmpegel ihr Gehör schädigen kann. Es ist daher ratsam, bereits ab 80 dB (A) mit der Verwendung von Gehörschutz zu beginnen.

Was sind die Folgen von viel und lautem Lärm?

Hörprobleme, die durch übermäßige Lärmbelastung am Arbeitsplatz verursacht werden, gehören zu den häufigsten Berufskrankheiten. Das Gehör der Arbeitnehmer verschlechtert sich nicht nur, sondern sie können auch an Tinnitus oder Ohrensausen leiden. In vielen Fällen ist die Ursache dafür eine langfristige Lärmbelastung. Übermäßige Lärmbelastung kommt in allen möglichen Berufsgruppen vor. Nicht nur Bauarbeiter, Landwirte, Militärangehörige, Holz- und Metallarbeiter, Polizeibeamte oder LKW- und Gabelstaplerfahrer sind davon betroffen. Auch DJs, Musiker und Menschen, die im Nachtleben, in Schwimmbädern, Sporthallen, Freizeitzentren und Kindertagesstätten arbeiten, haben ein höheres Risiko für dauerhafte Hörschäden.

Was können Unternehmen selbst gegen Lärm tun?

Neben lärmbedingten Gehörschäden oder lärmbedingter Taubheit kann ein hoher Lärmpegel auch Konzentrationsprobleme, Stress, Müdigkeit und erhöhten Blutdruck verursachen. Daher ist es für Unternehmen wichtig, solche Probleme so weit wie möglich zu vermeiden. Schließlich profitiert jedes Unternehmen von gesunden und gut funktionierenden Mitarbeitern. Eine Möglichkeit, dies zu erreichen, besteht darin, in leisere Produktionsmethoden und Maschinen zu investieren, die weniger Lärm verursachen. Auch schalldichte Kabinen können die Lärmbelästigung verringern. Außerdem könnten Arbeitgeber beschließen, ihre Mitarbeiter weniger Stunden am Tag dem Lärm auszusetzen.

Optimaler Gehörschutz mit maßgefertigten Otoplastiken

Abgesehen davon, dass Gehörschutz ab 85 dB(A) vorgeschrieben ist, können Arbeitgeber ihre Mitarbeiter umfassend über die Gefahren von Lärm informieren und sie dazu anhalten, selbst bei einem Lärmpegel von 80 dB(A) Gehörschutz zu tragen.

Arbeitnehmer profitieren besonders von maßgefertigten Otoplastiken. Diese Ohrstöpsel sind ganz auf den Träger zugeschnitten und garantieren einen optimalen Tragekomfort. Otoplastiken reduzieren den Lärmpegel um etwa 15 bis 25 dB(A). Außerdem können sie mit verschiedenen Filtern ausgestattet werden. So ist es möglich, den richtigen Schutz gegen jede Lärmquelle zu bieten.

Gehörschutz ist Pflicht! Audinc liefert Gehörschutz für die Metall-, Industrie-, Sicherheits-, Druck-, Nachtleben-, Bau- und Lebensmittelindustrie.

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