Wir werden manchmal gefragt, ob es möglich ist, die Kosten für maßgefertigte Ohrstöpsel bei Versicherungen geltend zu machen. Leider ist dies in vielen Fällen nicht möglich, obwohl es Ausnahmen gibt.
Es ist jedoch möglich, Ohrstöpsel für Einkommenssteuerzwecke zu deklarieren.